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   OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - I-22 U 37/04   

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OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - I-22 U 37/04 (https://dejure.org/2004,5878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2004 - I-22 U 37/04 (https://dejure.org/2004,5878)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2004 - I-22 U 37/04 (https://dejure.org/2004,5878)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Vertragspartner eines Auftrags zur Reparatur eines Oldtimers; Wirksamkeit eines Ohne-Rechnung-Geschäfts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 532
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.1992 - 22 U 230/91

    Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04
    Dies wäre nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats dann anzunehmen, wenn beide Vertragsparteien gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen haben (vgl. BGH NJW-RR 2002, 557 m.w.N.; Senatsurteil vom 07.11.2003, -22 U 62/03-; Senat in NJW-RR 1998, 1710, NJW-RR 1993, 884).

    Ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers soll nur dann zur Nichtigkeit des § 134 BGB führen, wenn der Auftraggeber diesen kennt und ihn bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt (BGH NJW 1985, 2403, 2404; Senat in NJW-RR 1993, 884; Heinrichs a.a.O § 134 Rn. 22).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04
    Ist eine Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht geboten, beurteilt sich die Frage, ob und inwieweit das Berufungsgericht zu einer Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme verpflichtet ist, nach denselben Grundsätzen wie aus der Zeit vor der Geltung des Zivilprozessreformgesetzes (BGH NJW 2004, 1876), so dass auf die hierzu ergangenen Entscheidungen zurückgegriffen werden kann.
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04
    Bei der Auslegung als Akt rechtlicher Würdigung ist das Berufungsgericht grundsätzlich nicht an die Ansicht des Erstrichters gebunden (BGH a.a.O., 385; BGH Urteil vom 14.7.2004 -VIII ZR 164/03-).
  • BGH, 25.01.2001 - VII ZR 296/00

    Wirksamkeit eines auf Schwarzarbeit gerichteten Vertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04
    Dies wäre nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats dann anzunehmen, wenn beide Vertragsparteien gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen haben (vgl. BGH NJW-RR 2002, 557 m.w.N.; Senatsurteil vom 07.11.2003, -22 U 62/03-; Senat in NJW-RR 1998, 1710, NJW-RR 1993, 884).
  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04
    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht für seine von der Vorinstanz abweichende Würdigung auf solche Umstände bezieht, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH NJW 1998, 2222).
  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 55/96

    Anderweitige Auslegung einer von einem Zeugen bekundeten Willenserklärung im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04
    Eine vom Zeugen bekundete Willenserklärung darf gemäß § 389 ZPO auch ohne erneute Beweisaufnahme in zweiter Instanz anders als in erster ausgelegt werden, wenn deren objektiver Erklärungswert vom Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) aus zu ermitteln ist und das Berufungsgericht bei der der Auslegung vorausgehenden Feststellung des Erklärungstatbestandes von denselben Beweisergebnis ausgeht wie der Vorderrichter (BGH NJW 1998, 384).
  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZR 97/91

    Beweislast bei Stellvertretung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, hat der Erklärende zu beweisen, dass er entweder ausdrücklich im Namen eines Dritten gehandelt hat oder sein Vertreterwille erkennbar aus den Umständen zu entnehmen war (BGH NJW 1975, 775; NJW 1989, 1675; NJW-RR 1992, 1010).
  • BGH, 20.12.1984 - VII ZR 388/83

    Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04
    Ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers soll nur dann zur Nichtigkeit des § 134 BGB führen, wenn der Auftraggeber diesen kennt und ihn bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt (BGH NJW 1985, 2403, 2404; Senat in NJW-RR 1993, 884; Heinrichs a.a.O § 134 Rn. 22).
  • BGH, 07.03.1989 - XI ZR 146/88

    Voraussetzungen des Rückgriffsanspruchs wegen Nichteinlösung des Schecks;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, hat der Erklärende zu beweisen, dass er entweder ausdrücklich im Namen eines Dritten gehandelt hat oder sein Vertreterwille erkennbar aus den Umständen zu entnehmen war (BGH NJW 1975, 775; NJW 1989, 1675; NJW-RR 1992, 1010).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04
    Allerdings lässt allein das bloße Bestreiten der Mangelhaftigkeit im Prozess keine Rückschlüsse auf vorprozessuales Verhalten zu, da ihm auch prozesstaktische Erwägungen zugrunde liegen können (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 153 sowie OLGR 1995, 107).
  • BGH, 22.11.1984 - VII ZR 287/82

    Erfordernis der Fristsetzung nach Betriebsaufgabe durch den Auftragnehmer

  • BGH, 27.01.1975 - III ZR 117/72

    Stellvertregung - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Beweislast - Konkludentes

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 22 U 245/96

    Verstoß gegen die "anerkannten Regeln der Technik"?

  • OLG Düsseldorf, 03.11.1998 - 21 U 17/98

    Mängelbeseitigung: Wann ist Fristsetzung überflüssig?

  • SG Hannover, 23.01.2007 - S 22 U 62/03
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    Der Senat geht dabei zwar von demselben objektiven Erklärungswert der Zeugenaussagen wie das LG aus, legt diesen objektiven Erklärungswert indes anders i.S.v. §§ 133, 157 BGB aus, so dass eine Wiederholung bzw. Ergänzung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme nicht erforderlich bzw. geboten ist (vgl. OLG Düsseldorf - Senat -, Urteil vom 01.10.2004, I-22 U 37/04, juris, dort Rn 33 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 22 U 134/16

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Restwerklohnansprüchen des Unternehmers gegen

    Einer weiteren Beweisaufnahme - insbesondere einer ergänzenden Anhörung des Sachverständigen H. - bedarf es nicht, denn der Senat geht von demselben objektiven Erklärungswert der fachlichen Ausführungen des Sachverständigen H. aus wie das LG (vgl. entsprechend zu Zeugenaussagen: OLG Düsseldorf - Senat - , Urteil vom 01.10.2004, I-22 U 37/04 Az., MDR 2005, 532; Zöller-Greger, a.a.O., § 529, Rn 8).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2018 - 24 U 185/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der unterbliebenen Aufklärung des Käufers

    Ist nämlich -wie hiereine erneute Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht geboten, beurteilt sich die Frage, ob und inwieweit dieses zu einer Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme verpflichtet ist, nach denselben Grundsätzen wie aus der Zeit vor Geltung des Zivilprozessreformgesetzes (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03; OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 2004 - I-22 U 37/04, Rz. 33).
  • OLG Hamm, 07.12.2016 - 11 U 41/07
    Dies ist ohne weiteres zulässig (vgl. zum Vorstehenden: BGH Urt. v. 16.03.2016 - VIII ZR 326/14, BeckRS 2016, 7887, beck-online; BGH, NJW 1998, 2222; OLG Düsseldorf Urt. v. 01.10.2004 - 22 U 37/04, BeckRS 2005, 5311, beck-online; Heßler in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 529 Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 79/21

    Anspruch auf Nutzungsentgelt für eine Wohnung; Überlassung von Wohnraum gegen

    Geht es darum, ob der Inhalt der protokollierten Aussage objektiv für die Beweisfrage ergiebig ist, kann das Berufungsgericht prinzipiell die Aussage ohne erneute Vernehmung des Zeugen anders beurteilen als die erste Instanz (OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2004 - 22 U 37/04 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 1986, 285; Zöller/Heßler, ZPO, § 529, Rn 8).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2013 - 22 U 27/13

    Baustoffe - Dämmplatten ungeeignet: Keine Ansprüche gegen Baustoffhändler!

    Zu einer erneuten Vernehmung des Zeugen T. besteht im Berufungsverfahren kein Anlass, da der Senat von demselben objektiven Erklärungswert der Aussage ausgeht wie das LG, die Aussage nur - in der notwendigen Gesamtschau - anders auslegt (vgl. Zöller-Heßler, ZPO, 29. Auflage 2012, § 529, Rn 8 mwN; OLG Düsseldorf - Senat - 01.10.2004, I-22 U 37/04, MDR 2005, 532).
  • OLG Dresden, 03.11.2010 - 1 U 605/10

    Aufrechnung mit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werdenden

    Das Berufungsgericht ist nicht gehindert, erstinstanzliche Zeugenaussagen abweichend zu bewerten (OLG Düsseldorf, MDR 2005, 532 ) und nicht an die vom Erstgericht vorgenommene Auslegung einer Individualvereinbarung gebunden (BGH NJW 2004, 2751 ).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2014 - 6 U 86/13

    Vertrag über Software: Anwendung von Werkvertragsrecht; Abnahme durch schlüssiges

    Denn diese kann mit anderem Ergebnis verwertet werden (OLG Düsseldorf, Urt. v. 1.10.2004 - I-22 U 37/04 -, MDR 2005, 532 zitiert nach juris Rdnr. 33).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.04.2016 - 2 Sa 2233/15

    Außerordentliche Kündigung - Unterschlagung - falsche Verdächtigung

    Das Landesarbeitsgericht geht bei der Bewertung der Zeugenaussagen erster Instanz vom selben objektiven Erklärungswert aus wie die erste Instanz, eine Wiederholung der Zeugenvernehmung war daher nicht nötig (vgl. nur Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 529 Rz. 8; OLG Düsseldorf 01.10.2004 - 22 U 37/04 - MDR 2005, 532 f.).
  • OLG Rostock, 19.07.2005 - 3 W 53/05

    Absichtliches Zuschlagen der Tür des Sitzungssaales rechtfertigt die Verhängung

    Das durch § 182 GVG vorgeschriebene Protokoll schließt weitere Aufklärungsmaßnahmen aus (OLG Zweibrücken, MDR 2005, 532).
  • OLG München, 07.08.2008 - 19 U 5775/07

    Haftung einer darlehensgebenden Bank: Aufklärungspflichten gegenüber

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.06.2004 - I-22 U 37/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22047
OLG Düsseldorf, 18.06.2004 - I-22 U 37/04 (https://dejure.org/2004,22047)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2004 - I-22 U 37/04 (https://dejure.org/2004,22047)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2004 - I-22 U 37/04 (https://dejure.org/2004,22047)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 389
    Würdigung einer Zeugenaussage in der Berufungsinstanz

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Verfahrensgang

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